Seit 2010 kann bei Google JEDER ein Keyword einbuchen, das einen Markennamen enthält. Man kann also auch auf fremde Marken bieten. Wer z.B. eine neue Gesichtspflege herausbringt, könnte theoretisch das Keyword „Nivea“ buchen, so dass die eigene Anzeige mit einem Konkurrenzprodukt bei diesem Stichwort angezeigt wird. Hingegen dürfen im Anzeigentext selbst nur das Markenunternehmen bzw. seine autorisierten Händler den Markennamen nennen. Betrüger nutzen dennoch beide Möglichkeiten für sich, so dass es zu verschiedenen Markenrechtsverletzungen bei der Suchmaschinenwerbung kommen kann:
- Bewerbung gefälschter Produkte (Produktpiraterie)
- Bewerbung unerlaubter Vertriebspartner oder -kanäle
- Phishing Ads, die auf Phishing Webseiten weiterleiten
- Verletzung von Affiliate-Bestimmungen bzw. -Richtlinien Dies kann z.B. durch URL Hijacking erfolgen. Hier nutzt ein Betrüger unerlaubter Weise eine Marken-URL und gibt diese als seine eigene aus.
Laut Angaben von The Search Monitor waren im April 2017 29 % aller Anzeigen von URL Hijacking betroffen: